Diese Kundinnen und Kunden dürfen im Tafelladen einkaufen.

Das Angebot richtet sich an wirtschaftlich benachteiligte Menschen in Waiblingen und Umgebung. Dazu gehören Personen die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe/Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerber­leistungs­gesetz oder Miet-/Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz beziehen sowie Haushalte mit geringem Einkommen oder Renten.

Um im Tafelladen einkaufen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsschein, den Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises, eines Einkommens- oder Leistungsnachweises bei den nachfolgenden Beratungsstellen beantragen können:

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Kontakteinschränkungen wegen der Corona-Pandemie zu Änderungen kommen kann. Wir empfehlen eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter den angegebenen Telefon-Nummern!

Forum Süd im Martin-Luther-Haus
Danziger Platz 36, 71332 Waiblingen
Frau Niederkrome

Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 5001-2693

Caritas Zentrum Waiblingen
Talstraße 12, 71332 Waiblingen

Mo–Do 09:00–12:00 Uhr und
13:30–16:30 Uhr, Fr 09:00–12:00 Uhr

Tel. 07151 17240

Kreisdiakonieverband Rems-Murr-Kreis
Heinrich-Küderli-Str. 61, 71332 Waiblingen
Herr Schwarzkopf

Dienstag: 14:30–16:00 Uhr

Terminvereinbarung auch nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 95919-112 /07151 95919-125

Forum Nord / Erwachsenenbereich
Salierstraße 2, 71334 Waiblingen
Frau Rehbein-Bönisch

Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Freitag: 10:00–12:00 Uhr

Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 5001-2690

Rathaus Waiblingen
Fachbereich Bürgerdienste
Kurze Straße 33 (Zimmer 109/110), 71322 Waiblingen

Dienstag: 09:00–12:00 Uhr

Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach:
07151 5001-2673 oder 07151 5001-2674

Wenn Sie bei Ihrem ersten Einkauf im Tafelladen diesen Berechtigungsschein vorlegen, erhalten Sie eine personalisierte Kundenkarte, die Sie künftig bei jedem Einkauf mitbringen müssen.

  • Die Kundenkarte darf nur von Ihnen und Ihrem registrierten Partner oder Partnerin genutzt werden.
  • Die Kundenkarte ist zeitlich befristet und muss nach Ablauf neu beantragt werden.
  • Wenn Sie die Kundenkarte verloren haben, müssen Sie im Tafelladen gegen eine Gebühr von 5 € eine neue beantragen.
  • Die Ladenleitung ist berechtigt, die Kundenkarte zurückzunehmen, wenn Sie gegen die Regeln des Tafel-Ladens verstoßen.

Diese Kunden dürfen im Tafelladen einkaufen.

Das Angebot richtet sich an wirtschaftlich benachteiligte Menschen in Waiblingen und Umgebung. Dazu gehören Personen die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe/Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerber­leistungs­gesetz oder Miet-/Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz beziehen sowie Haushalte mit geringem Einkommen oder Renten.

Um im Tafelladen einkaufen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsschein, den Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises, eines Einkommens- oder Leistungsnachweises bei den nachfolgenden Beratungsstellen beantragen können:

Forum Süd im Martin-Luther-Haus
Danziger Platz 36, 71332 Waiblingen
Frau Niederkrome

Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach:
07151 5001-2693

Caritas Zentrum Waiblingen
Talstraße 12, 71332 Waiblingen

Mo–Do 09:00–12:00 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 09:00–12:00 Uhr

Tel. 07151 17240

Kreisdiakonieverband Rems-Murr-Kreis
Heinrich-Küderli-Str. 61, 71332 Waiblingen
Herr Schwarzkopf

Dienstag: 14:30–16:00 Uhr

Terminvereinbarung auch nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 95919-112 /07151 95919-125

Forum Nord / Erwachsenenbereich
Salierstraße 2, 71334 Waiblingen
Frau Rehbein-Bönisch

Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Freitag: 10:00–12:00 Uhr

Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 5001-2690

Rathaus Waiblingen
Fachbereich Bürgerdienste
Kurze Straße 33 (Zimmer 109/110), 71322 Waiblingen

Dienstag: 09:00–12:00 Uhr

Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprach: 07151 5001-2673 oder 07151 5001-2674

Wenn Sie bei Ihrem ersten Einkauf im Tafelladen diesen Berechtigungsschein vorlegen, erhalten Sie eine personalisierte Kundenkarte, die Sie künftig bei jedem Einkauf mitbringen müssen.

  • Die Kundenkarte darf nur von Ihnen und Ihrem registrierten Partner oder Partnerin genutzt werden.
  • Die Kundenkarte ist zeitlich befristet und muss nach Ablauf neu beantragt werden.
  • Wenn Sie die Kundenkarte verloren haben, müssen Sie im Tafelladen gegen eine Gebühr von 5 € eine neue beantragen.
  • Die Ladenleitung ist berechtigt, die Kundenkarte zurückzunehmen, wenn Sie gegen die Regeln des Tafel-Ladens verstoßen.

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